Häufige Fragen

Fragen, die uns wirklich gestellt werden

Aus Erstgesprächen mit Küchenleitungen, Einkauf, Verwaltung und IT. Die Antworten sind bewusst so gehalten, dass sie für sich stehen – auch wenn Sie nur eine einzelne Frage lesen.

Hinweis: Die Antworten zu rechtlichen Fragen geben den Stand wieder, mit dem wir in Projekten arbeiten. Sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre zuständige Behörde, Ihre Rechtsberatung oder Ihr Steuerbüro.

Kennzeichnung

Welche Allergene müssen auf dem Speiseplan stehen?

Anzugeben sind die 14 Hauptallergene aus Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO (EU) Nr. 1169/2011): glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch einschließlich Laktose, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite ab 10 mg/kg, Lupinen und Weichtiere. Für nicht vorverpackte Speisen aus Küche, Kantine und Ausgabe gilt das über Art. 44 LMIV, national ausgestaltet durch die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV).

Reicht es, Allergene mündlich zu nennen?

Ja, aber nur unter zwei Bedingungen. Nach § 4 LMIDV ist eine mündliche Auskunft durch das Personal zulässig, wenn erstens eine schriftliche Dokumentation vorliegt, die für Gäste und die Lebensmittelüberwachung leicht zugänglich ist, und zweitens auf die Möglichkeit der mündlichen Auskunft deutlich sichtbar schriftlich hingewiesen wird. Fehlt eines von beiden, ist die Information nicht ordnungsgemäß.

Müssen Zusatzstoffe schriftlich gekennzeichnet werden?

Ja. Bei Zusatzstoffen gilt ein strengerer Maßstab als bei Allergenen: Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) verlangt eine schriftliche Kenntlichmachung, ein Verweis auf das Personal genügt nicht. Anzugeben ist die Funktionsklasse in festgelegter Formulierung, etwa „mit Konservierungsstoff“ oder „mit Geschmacksverstärker“. Die konkrete E-Nummer ist nicht erforderlich. Üblich ist eine Ziffernfußnote am Gericht mit vollständiger Legende auf demselben Aushang.

Was ist der Unterschied zwischen LMIV und LMIDV?

Die LMIV ist die europäische Lebensmittelinformationsverordnung und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die LMIDV ist die deutsche Durchführungsverordnung: Sie regelt die Punkte, die die LMIV den Mitgliedstaaten überlässt – für die Praxis vor allem, in welcher Form Allergene bei nicht vorverpackter Ware anzugeben sind.

Müssen Nährwerte auf dem Speiseplan stehen?

Für nicht vorverpackte Speisen besteht grundsätzlich keine Nährwertkennzeichnungspflicht. Wer Nährwerte freiwillig angibt, etwa in der Betriebsgastronomie oder für ein Ernährungskonzept, muss sie jedoch korrekt und in der vorgeschriebenen Form darstellen. Für vorverpackte Ware, Automatenverkauf und abgepackte Speisen gelten dagegen die vollständigen Vorgaben der LMIV.

Was verlangt die Bio-AHVV bei Bio-Auslobung?

Seit Oktober 2023 regelt die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) die Auslobung von Bio in Restaurants, Kantinen, Mensen und im Catering. Der ausgelobte Bio-Anteil muss von einer zuständigen Kontrollstelle geprüft und zertifiziert sein, die Auszeichnung erfolgt über ein gestuftes Kennzeichen. Zusätzlich ist täglich eine Liste aller in Bio-Qualität eingesetzten Zutaten bereitzustellen.

Speisenbestellung

Was unterscheidet Bedside-Bestellung von Stationsbestellung?

Bei der Stationsbestellung meldet eine Station, ein Wohnbereich oder eine Abteilung Sammelmengen an die Zentralküche – etwa 34 Portionen Menü 1. Bei der Bedside-Erfassung wählt jeder Patient oder Bewohner einzeln aus, in der Regel begleitet durch eine Servicekraft mit Tablet. Beide Wege laufen im selben Speiseplan zusammen und erzeugen dieselbe Produktionsliste; sie unterscheiden sich in der Granularität und im Aufwand.

Wie werden Kostformen und Konsistenzstufen in Software abgebildet?

Als Regelwerk, nicht als Hinweistext. Am Patienten oder Bewohner stehen Kostform, Konsistenzstufe und Unverträglichkeiten; am Gericht steht die Freigabe für Kostformen. Beim Zusammentreffen muss die Software entscheiden, ob ein Gericht überhaupt zur Auswahl erscheint. Die Konsistenzstufen reichen von normal über weich und teilpüriert bis püriert und passiert, dazu kommen Formkost und angedickte Getränke – jeweils mit eigener Rezeptur und Portionsgröße.

Was passiert bei WLAN-Ausfall auf der Station?

Die Erfassung muss offline weiterlaufen und beim nächsten Netzkontakt abgeglichen werden. Entscheidend ist, wie das System mit Konflikten umgeht: Wurde derselbe Patient von zwei Kräften offline erfasst, muss der Konflikt angezeigt werden, statt still eine Version zu überschreiben. Als zusätzliche Rückfallebene lassen sich Produktions- und Bandlisten am Vorabend drucken.

Wie kommen Patientendaten aus dem KIS in die Speisenbestellung?

Über eine Schnittstelle, die Aufnahme, Verlegung, Entlassung und die hinterlegte Kostform überträgt. Die Verpflegungssoftware übernimmt dabei nur, was für die Speisenversorgung erforderlich ist – keine Diagnosen und keine vollständige Fallakte. Da Kostformangaben Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulassen, sind sie regelmäßig als Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO zu behandeln.

Schnittstellen

Was ist eine Clearingstelle im Softwarekontext?

Eine vermittelnde Instanz zwischen Systemen, die nicht füreinander gebaut wurden. Sie nimmt Daten per Schnittstelle entgegen, bildet unterschiedliche Schlüssel aufeinander ab (Mapping), prüft sie gegen fachliche Regeln, reichert sie an und übergibt sie den angeschlossenen Systemen. Was die Prüfung nicht besteht, geht in eine Klärliste statt unbemerkt ins Zielsystem.

Welche Schnittstellenformate sind im Lebensmittelgroßhandel üblich?

Für Bestellprozesse EDIFACT-Nachrichten wie ORDERS, ORDRSP, DESADV und INVOIC. Für Artikelstammdaten BMEcat, DATANORM und GS1/GDSN. Für moderne Kopplungen REST-APIs und Webhooks, für ältere Systeme Dateitransfer per SFTP mit geplanten Jobs. Rechnungen laufen zunehmend als XRechnung oder ZUGFeRD.

Kann man ein Krankenhausinformationssystem mit einem Kassensystem verbinden?

Direkt selten sinnvoll, weil beide Systeme unterschiedliche Begriffe und Schlüssel verwenden. Praktikabel ist eine vermittelnde Instanz, die aus der Patientenaufnahme im KIS und der Menüwahl einen abrechenbaren Vorgang macht: mit Tarif, Kostenträgeranteil, Zuzahlung und Kostenstelle. Rückmeldungen der Kasse, etwa eine Stornierung, korrigieren den Vorgang auf beiden Seiten.

Projekt und Zusammenarbeit

Individualsoftware oder Standardprodukt – was ist sinnvoller?

Ein Standardprodukt ist meist die wirtschaftlichere Wahl, solange sich die eigenen Abläufe darin abbilden lassen. Individualentwicklung lohnt dort, wo Abläufe den Unterschied zum Wettbewerb ausmachen oder wo kein Standard die Kombination aus Konditionslogik, Kostformregelwerk und Kennzeichnungspflichten trifft. Wir sagen offen, wenn ein Standardprodukt der bessere Weg ist.

Was kostet ein solches Projekt?

Seriös lässt sich das erst nach einer Prozessaufnahme sagen, weil die Spannbreite groß ist. Üblich ist deshalb eine bewusst klein gehaltene Vorstudie als eigenständige Leistung: Sie liefert Fachkonzept, Datenmodell und Schnittstellenlandkarte und damit eine belastbare Aufwandsschätzung – bevor die große Entscheidung ansteht. Abgerechnet wird danach wahlweise zum Festpreis oder aufwandsbasiert mit vereinbartem Budgetrahmen.

Wem gehören Quellcode und Daten?

Das wird vor Projektbeginn schriftlich geregelt und gehört in den Hauptteil des Vertrags. Ihre Daten gehören in jedem Fall Ihnen und lassen sich jederzeit in offenen Formaten exportieren, auch am Ende der Zusammenarbeit. Bei den Nutzungsrechten am Quellcode sind verschiedene Modelle möglich, von der einfachen Nutzung bis zur vollständigen Übertragung.

Was passiert, wenn der Anbieter ausfällt?

Eine berechtigte Frage bei jedem kleineren Softwarehaus. Wir begegnen ihr mit drei Zusagen: Mindestens zwei Personen kennen Ihr System, Fachkonzept und technische Dokumentation gehören zum Lieferumfang, und auf Wunsch wird der Quellcode bei einem Treuhänder hinterlegt. Damit bleibt eine Weiterentwicklung durch Dritte jederzeit möglich.

Wann sollte eine Softwareumstellung in der Küche stattfinden?

An einem Werktag bei voller Besetzung, üblicherweise Dienstag oder Mittwoch nach dem Mittagsgeschäft. Nicht am Wochenende, weil die Küche dann dünn besetzt ist, nicht in der Urlaubszeit und nicht zwischen den Jahren. Wichtiger als der Termin ist ein kurzer Parallelbetrieb, denn Doppelerfassung ist die größte Belastung jeder Einführung.

Wann ist eine Anwendung nach BFSG barrierefrei zu gestalten?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Ein reines B2B-Bestellportal fällt in der Regel nicht darunter, ein Elternportal mit Essensbestellung und Bezahlung oder eine öffentlich zugängliche Gäste-App dagegen schon. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, besteht eine Ausnahme. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten zusätzlich BITV 2.0 und EN 301 549.

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